Organisationsmöglichkeiten im Ärztehaus

Das Ärztehaus bzw. Gesundheitszentrum als gemeinsamer Standort für kooperationsbereite Leistungserbringer im Gesundheitswesen bietet ein ideales Arbeitsumfeld, um die Wirtschaftlichkeit der eigenen Leistungserbringung und die Zufriedenheit der Patienten durch gemeinsames und innovatives Handeln bestmöglich und langfristig zu sichern.

Innovative Kooperationskonzepte müssen einen deutlichen Mehrwert gegenüber der tradierten Tätigkeit in völlig autarken Einzelpraxen bieten. In Folge dessen gehen innovative Ansätze weit über bisherige Kooperationen hinaus, wie solche als Kosten- und/oder Standortkooperationen, etwa von den Berufsausübungs-, Praxis-, Apparate- oder Laborgemeinschaften her, bekannt sind. Anders auch als bei Medizinischen Versorgungszentren mit angestellten Ärzten und sonstigen angestellten Leistungserbringern von Heilberufen bleibt im Rahmen innovativer Kooperationskonzepte im Ärztehaus bzw. Gesundheitszentrum die bisherige Freiheit und freiberufliche Selbständigkeit in eigener Praxis zugleich gewahrt.

Wenn es darum geht, die Versorgung der Patienten zu verbessern, dann sind die Tätigkeiten der Ärzte und die der weiteren Leistungserbringer von Heilberufen wieder stärker auf die Behandlung der Patienten als deren ursprüngliche und eigentliche Aufgabe zu konzentrieren. Dies erfordert in organisatorischer Hinsicht diesen Personenkreis von vielen Verwaltungs- und Infrastrukturtätigkeiten zu entlasten. Unter Verwendung der so geschaffenen zeitlichen Ressourcen ist es den Kooperationspartnern in einem innovativen Ärztehaus bzw. Gesundheitszentrum dann möglich, über die Realisierung von Vorteilen der Standort- und Kostengemeinschaft hinaus, im weiteren auch Honorarzuwächse durch Abstimmung einer praxisübergreifenden interdisziplinären Zusammenarbeit zur Lenkung der Patientenströme und Ausweitung der Patientenzahlen zu erreichen.

Auf Empfehlungen kooperationserfahrener Ärzte und sonstiger Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten innovative Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren so organisiert sein, dass das Leistungsgeschehen durch eine Managementgesellschaft mit medizinischem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand gesteuert wird. Dabei sollten bestimmte Leistungen nur obligatorisch angeboten werden und für die teilnehmenden Kooperationspartner zwingend und insgesamt wahrzunehmen sein.

Umsetzungsbeispiele für innovative Gesundheitszentren sind bereits realisiert worden. Danach sollen die Zurverfügungstellung von Praxis- bzw. Betriebsflächen, die Wartung und Instandhaltung dieser Flächen, die Bereitstellung und Weiterbildung von ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal, die zentralisierte Wahrnehmung von administrativen und verwaltenden Aufgaben, der Zugang zu einem EDV-System nebst benötigter Software, die Organisation des Praxisbedarfs, die Koordination des Einkaufs, die Durchführung von Maßnahmen zu Standort-Marketing und Werbung sowie die Einrichtung und Durchführung eines Qualitätsmanagements mit Zertifizierung zu den obligatorischen Dienstleistungen gehören.

Soweit einzelne Kooperationspartner dies wünschen, können über diese obligatorischen Dienstleistungen hinaus noch frei wählbare Einzelleistungen in Anspruch genommen werden. Als frei wählbar werden Angebote zur Praxisausstattung nebst Fuhrpark, die Klärung von Fragen der Finanzierung, der Versicherung, der Rechts- und Steuerberatung, der Altersvorsorge, der Praxisübergabe und Praxisübernahme, die Erstellung eines Businessplans und die Übernahme der Abrechnung und des Mahnwesens genannt.

Das angeführte Umsetzungsbeispiel lässt in hinreichender Weise erkennen, inwieweit die Inhaber von Arztpraxen und von weiteren Einrichtungen im Gesundheitswesen durch innovative Kooperationskonzepte in Ärztehäusern bzw. Gesundheitszentren organisatorisch effizient unterstützt und zum Zweck einer bestmöglichen Versorgung Ihrer Patienten weitgehend entlastet werden können.

Kontakt:

Dr. Harald Molitor
Management-Beratung im Gesundheitswesen
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