Was ist ein Ärztehaus?

Zunächst ist ein Ärztehaus eine reine bauliche Lösung für die Unterbringung von Praxen und anderen Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen im weitesten Sinne. Sie grenzen sich ab von den Kliniken und Krankenhäusern, für deren Errichtung und Betrieb zahlreiche (auch baurechtliche) Sondervorschriften gelten.

Eine Definition des Begriffs „Ärztehaus/Ärztezentrum“ oder „Gesundheitshaus /Gesundheitszentrum“ gibt es (bislang) nicht. Dies gilt auch für marketingorientierte Namen wie etwa „Medicum“ und andere. Weder die Größe noch der Besatz eines solchen Hauses ist gesetzlich fixiert und damit eingrenzbar. Demgemäß existieren auch keine statistischen Zahlen über die Anzahl und den Umfang von Ärztehäusern in Deutschland. Der Begriff kann also für eine Kleinsteinheit (z.B. Apotheke und nur eine Praxis) wie auch für eine komplexe Immobilie mit sehr vielen unterschiedlichen Anbietern auf zum Teil mehr 10.000 m² Nutzfläche verwendet werden.

Definiert sind hingegen einige Organisationsformen, wie etwa Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Praxisgemeinschaft (als BGB Gesellschaft) oder medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Im Prinzip können alle diese – und andere – organisatorischen Formen in einem Ärztehaus untergebracht sein. Üblich ist aber, dass ein Ärztehaus die Ansammlung autarker Einzelpraxen und Anbieter darstellt.

Nicht zu unterschätzen ist das Ärztehaus auch als begriffliche Dimension des Marketings – nicht nur für die beteiligten Ärzte und Anbieter. Vielfach wird ein Ärztehaus auch gerne als „genius loci“ von ansonsten Unbeteiligten in Anspruch genommen. Von der Immobilienvermarktung („Nähe Ärztehaus!“) bis zum Erfolgsnachweis von Politik und Verwaltung wird ein etabliertes Ärztezentrum gerne als Ausweis hoher Attraktivität des jeweiligen Standortes angesehen.

Letztlich ist ein Ärztehaus immobiliarer Ausduck von stärkerer Verbundneigung niedergelassener Ärzte aus unterschiedlichen Motiven und in diversen Formen. Drei Fundamentalkategorien sind zu unterscheiden:

Eine Definition des Begriffs „Ärztehaus/Ärztezentrum“ oder „Gesundheitshaus /Gesundheitszentrum“ gibt es (bislang) nicht. Dies gilt auch für marketingorientierte Namen wie etwa „Medicum“ und andere. Weder die Größe noch der Besatz eines solchen Hauses ist gesetzlich fixiert und damit eingrenzbar. Demgemäß existieren auch keine statistischen Zahlen über die Anzahl und den Umfang von Ärztehäusern in Deutschland. Der Begriff kann also für eine Kleinsteinheit (z.B. Apotheke und nur eine Praxis) wie auch für eine komplexe Immobilie mit sehr vielen unterschiedlichen Anbietern auf zum Teil mehr 10.000 m² Nutzfläche verwendet werden.

Definiert sind hingegen einige Organisationsformen, wie etwa Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Praxisgemeinschaft (als BGB Gesellschaft) oder medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Im Prinzip können alle diese – und andere – organisatorischen Formen in einem Ärztehaus untergebracht sein. Üblich ist aber, dass ein Ärztehaus die Ansammlung autarker Einzelpraxen und Anbieter darstellt.

Alle drei Kategorien haben zahlreiche Gemeinsamkeiten, jedoch auch signifikante Unterschiede, die sich planerisch-kalkulatorisch nicht unerheblich auswirken.

Hinweis:
Die auf dieser Homepage dargestellten Sachverhalte beziehen sich im Wesentlichen auf stand-alone Konzepte, sind aber im Prinzip auch auf Campus- und Gesellschafter-Konzepte übertragbar.